Prüfung und Beratung

Unser Prüfungsansatz basiert auf : 

Systemaufnahme des Rechnungswesens

Hierbei werden die betrieblichen Vorgänge in der Buchhaltung und der Kostenrechnung dokumentiert,  ggf. vorhandene  Schwachstellen festgestellt und Ihnen Hinweise auf Verbesserungen gegeben.

Systemaufnahme der Risikokontrollen

Hiermit erfolgt eine Begutachtung der Arbeit der Geschäftsleitung

Zu jede Prüfung liefern wir der Geschäftsleitung ein vertrauliches Schreiben („managment letter“) mit Hinweisen zu Verbesserungsmöglichkeiten.

I.

Gesetzliche Prüfungen

Die gesetzliche Verpflichtung von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluß (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sowie ihren Lagebericht von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen ergibt sich aus den § 316 iVm. § 267 HGB.

Die GmbH & Co. KG unterliegt den gleichen Vorschriften wie die Kapitalgesellschaften; auch bei einer reinen Personengesellschaften kann nach dem Publizitätsgesetz eine Prüfungspflicht bestehen.

Nach § 34c Gewerbeordnung ist auch die Tätigkeit der Makler und Bauträger, unabhängig von deren Rechtsform,  jährlich zu prüfen.

II.

Freiwillige Prüfungen

Die freiwillige Prüfung wird so wie eine gesetzliche durchgeführt; sie kann z.B. aus folgenden Gründen geboten sein :

Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung (z.B. bei Wagnisfinanzierungen)

Verbesserung der Kreditwürdigkeit (Basel II) und Zinsminderung

Rechenschaftslegung zur Vermeidung von Rechtstreiten

III.

Sonderprüfungen

Besondere - nicht regelmäßig anfallende - Prüfungen sind u.a. : 

Prüfung von Vertriebsprospekten über öffentlich angebotenen Kapitalanlagen und Beteiligungen

Prüfung der Tätigkeit der Geschäftsleitung von öffentlichen Körperschaften o.ä. Organisationen nach Haushaltsgrundsätze-Gesetz (§ 53 HGrG)

Aktienrechtliche Sonderprüfungen (z.B. Abfindung von Minderheitsaktionären)

© Copyright 2009 Roland Kruse-Kraft