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Insolvenz- und Sanierungsberatung |
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Die Beauftragung des Insolventverwalters erfolgt durch das örtlich zuständige Insolvenzgericht (hier : Amtsgericht Charlottenburg), das nach eigenem Bekunden immer die gleichen Anwaltskanzleien mit den Verfahren betraut. |
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I. |
Schuldnerberatung „Bevor der Insolvenzverwalter übernimmt ...“ |
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Häufigster Insolvenzgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität), die sich aber schon frühzeitig, z.B. durch die mangelnde Fähigkeit Lieferanten-Skonti in Anspruch zu nehmen oder durch ansteigende Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen und Finanzamt, andeutet. Zur Vermeidung der Insolvenz können z.B. folgende Maßnahmen ergriffen werden : |
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Umschuldungen |
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stille Beteiligungen |
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Mitarbeiterbeteiligungen |
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Ausgründungen (Auffanggesellschaften) |
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II. |
Gläubigerberatung „Nachdem der Insolvenzverwalter übernommen hat ...“ |
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Wir unterstützen die Geltendmachung der Gläubiger-Interessen z.B. durch |
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Begutachtung der Tätigkeit des Insolvenzverwalter |
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Prüfung der festgestellten Vermögenswerte dem Wert und der Menge nach |
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Vorschläge zu Umstrukturierungen und Fortführung von Betriebsteilen |
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Würdigung der laufenden Kosten des Insolvenzverfahrens. |
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© Copyright 2009 Roland Kruse-Kraft |