Insolvenz- und Sanierungsberatung

Die Beauftragung des Insolventverwalters erfolgt durch das örtlich zuständige Insolvenzgericht (hier : Amtsgericht Charlottenburg), das nach eigenem Bekunden immer die gleichen Anwaltskanzleien mit den Verfahren betraut.

I.

Schuldnerberatung

„Bevor der Insolvenzverwalter übernimmt ...“

Häufigster Insolvenzgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität), die sich aber schon frühzeitig, z.B. durch die mangelnde Fähigkeit Lieferanten-Skonti in Anspruch zu nehmen oder durch ansteigende Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen und Finanzamt, andeutet.

Zur Vermeidung der Insolvenz können z.B. folgende Maßnahmen ergriffen werden :

Umschuldungen

stille Beteiligungen

Mitarbeiterbeteiligungen

Ausgründungen (Auffanggesellschaften)

II.

Gläubigerberatung

„Nachdem der Insolvenzverwalter übernommen hat ...“

Wir unterstützen die Geltendmachung der Gläubiger-Interessen z.B. durch

Begutachtung der Tätigkeit des Insolvenzverwalter

Prüfung der festgestellten Vermögenswerte dem Wert und der Menge nach

Vorschläge zu Umstrukturierungen und Fortführung von Betriebsteilen

Würdigung der laufenden Kosten des Insolvenzverfahrens.

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