Steuerberatung

Auch wenn ein Wirtschaftsprüfer nicht den Titel „Steuerberater“ trägt, hat er alle Kompetenzen eines Steuerberaters; er übt diesen Teil seiner Berufstätigkeit nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes aus.

I.

Fachliche Erfahrungen

Wir verfügen über langjährige Praxis in der steuerlichen Betreuung von Kapital- und Personengesellschaften mit und ohne Auslandsbeziehungen. Über besondere Erfahrung verfügen wir zu

Erbschaftssteuer und Nachlaßverwaltung

Gemeinnützige Körperschaften

Privatisierung öffentlicher Betrieb (Krankenhäuser)

Landwirtschaftliche Betriebe

Beratung freier Berufe (Ärzte, Heilpraktiker, Architekten, Journalisten, Künstler)

II.

Rechnungswesen

Je nach Größe des Mandanten führt dieser seine Grundaufzeichnungen nach entsprechender Anleitung kostengünstig selbst oder

es werden kostenoptimale Lösungen mit Dienstleistern bzw. im Hause des Mandanten gefunden.


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