Insolvenz- und Sanierungsberatung
Der Kanzleiinhaber verfügt über langjährige Erfahrung als beteiligter Gläubiger in mehreren Insolvenzverfahren und auch als Mitglied eines Gläubigerausschusses.
Gläubigern in Insolvenzfällen können wir daher eine wirksame Kontrolle der Tätigkeit der Insolvenzverwalter anbieten. Ohne eine derartige Beaufsichtigung wird für die Gläubiger in einem Insolvenzverfahren regelmäßig kein wirtschaftlicher Erfolg zu erzielen sein.
Wir unterstützen die Geltendmachung der Gläubiger-Interessen z.B. durch
- Begutachtung der Tätigkeit des Insolvenzverwalter,
- Prüfung der festgestellten Vermögenswerte dem Wert und der Menge nach
- Vorschläge zu Umstrukturierungen und Fortführung von Betriebsteilen
- Würdigung der laufenden Kosten des Insolvenzverfahrens.